Für Kinder ab dem ersten Lebensjahr besteht ein Anspruch auf Förderung in Kindertagespflege. Um diese zu erhalten, ist es notwendig, dass die Personensorgeberechtigten die Förderung ihres Kindes in der Kindertagespflege beim Kreis Euskirchen beantragen. Der Antrag ist rechtzeitig vor Beginn des gewünschten
Betreuungszeitpunktes zu stellen. Die Erhebung des Elternbeitrages
erfolgt nach der
„Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen sowie für die Betreuung von Kindern in Tagespflege“.
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